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Freizeitbedingungen
Das unterschreiben wir:
Wir sorgen dafür, dass…
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die Mitarbeitenden und Leitenden der Freizeiten mit pädagogischen und organisatorischen Fähigkeiten ausgerüstet werden, die zur Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit einer Freizeit notwendig sind.
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ehrenamtliche Mitarbeitende in einen Arbeitsbereich hinein wachsen. Nicht jeder Mitarbeitende ist erfahren, damit aber auch zukünftig erfahrene Freuzeitmitarbeiter vorhanden sind, begleitet immer auch Mitarbeiter-Nachwuchs unsere
Fahrten.
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alle Maßnahmen gewissenhaft vorbereitet werden und dass bei der Auswahl der Partner (Häusermietung, Busunternehmen etc.) auf Erfahrung und entsprechende Sorgfalt sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards der Anbieter geachtet wird.
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die Gruppe eine erlebnisreiche Zeit miteinander verbringt. Dazu gehören die gemeinsame Gestaltung der Zeit vor Ort, die Unterbringung mit Selbstverpflegung (Kinderfreizeit) und das Achten auf die Bedürfnisse jedes Teilnehmers sowie der Gruppe selbstverständlich dazu.
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Eltern und Teilnehmer die notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten. Ein Vortreffen ist deshalb unerlässlicher Bestandteil jeder Fahrt. Bei weiteren Fragen sprechen Sie die Mitarbeitenden bitte direkt an.
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die uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verantwortlich bewirtschaftet werden. Kalkulation und Endabrechnung jeder Maßnahme sind im Jugendhaus zur Einsicht vorhanden.
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niemand auf Grund finanzieller Schwierigkeiten zu Hause bleiben muss. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an, um die Möglichkeiten der Förderung zu klären. Geschwisterkinder erhalten ein Ermäßigung von 25Euro. Da die Freizeit ein Angebot der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde vorrangig für Kinder und Jugendliche der Gemeinde ist, erhalten diese die Maßnahme vergünstigt. Ausnahme sind Jugendliche der Christusgemeinde, für die ebenfalls der verünstigte Preis gilt.
Das unterschreiben Sie:
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Nach der Anmeldung meines Kindes wird eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro auf das Konto der Ev. Paul-Gerhardt-Gemeinde, Konto-Nr: 4003257 bei der Sparkasse Unna (BLZ 443 500 60) fällig. Erst damit wird die Anmeldung gültig! Bitte unter Verwendungszweck Namen des Teilnehmers und Bezeichnung der Freizeit angeben.
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Die Restzahlung werde ich nach Eingang der Anmeldebestätigung, spätestens 4 Wochen vor Reisetermin auf das oben angegebene Konto leisten.
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Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bis 8 Wochen vor Reisebeginn entstehen keine Kosten, bis 4 Wochen vor Reisebeginn werden 50 % und danach 100% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
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Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis zu 2 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
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Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Anordnungen der Freizeitleitung oder bei selbst- oder fremd gefährdendem Verhalten auf Kosten der Erziehungsberechtigten von der Teilnahme an der Freizeit auszuschließen.
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Ich nehme zur Kenntnis, dass weder die Freizeitleitung noch der Veranstalter für abhanden gekommene Gegenstände sowie die Folgen selbständiger Unternehmungen meines Kindes die Haftung übernimmt.
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Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind nach Ermessen der Freizeitleitung mit entsprechender vorheriger Belehrung und genauen Absprachen die Möglichkeit zu einem unbeaufsichtigten Ausgang in Kleingruppen erhält.
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Ich teile der Freizeitleitung alle Informationen mit, die für eine Wahrnehmung der Aufsichtspflicht notwendig sind (Krankheiten, Therapien, Ernährung etc.). Dazu nutzen Sie bitte die dafür erstellten Kartei-Karten am Vortreffen und sprechen Sie die Freizeitleitung direkt an.
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Von den Teilnehmern werden auf Freizeiten Photos gemacht. Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter diese im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit und beim Nachtreffen nutzt.
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Die Freizeitausschreibung und die Teilnahmebedingungen als Grundlage dieser Anmeldung erkenne ich mit meiner Unterschrift ausdrücklich an.
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